Der Prozess gegen die Brüder Beham und Georg Pencz
Die Reihenfolge, in der die Hauptangeklageten Sebald Beham, Barthel Beham und Georg Pencz, andere Belastete und die Zeugen verhört worden sind, läßt sich, ebenso wie die Zahl der Verhöre, aus den anscheinend nicht chronologisch geordneten und möglicherweise auch nicht mehr vollständigen Aktenblättern nicht einwandfrei ermitteln. Sie ist aber für die Beurteilung des Prozesses und der Beschuldigten nicht unbedingt ausschlaggebend. Der Ablauf dürfte etwa folgender gewesen sein:
In dem ersten der wohl am 10. Januar 1525 begonnen Verhöre sind zunächst die Brüder Sebald und Barthel Beham vernommen worden. Das Ergebnis war für den Nürnberger Rat so beunruhigend, daß die beiden Künstler entweder unmittelbar oder kurz darauf ins Lochgefängnis geworfen worden sind und sich zu ihnen alsbald auch Georg Pencz gesellt haben muß. Denn aus einen Ratsverlaß vom 12. Januar geht hervor, daß sich an diesen Tage bereits alle drei Künstler, die fortan als die “drei gottlosen Maler” bezeichnet werden, in Haft befunden haben.
Quelle: HZ